22. Februar 2018
Winterzeit ist Erkältungszeit - Ausfälle von Arbeitskräften eine teuere Sache! Viele Unternehmen bieten daher alljährlich kostenlose Grippeschutzimpfungen durch den Betriebsarzt an. Nebenwirkungen bei Inanspruchnahme des Impfschutzes sind daher nicht ausgeschlossen. Wie ist es nun: Arbeitgeber fordert per E-Mail zu einer Grippeschutzimpfung auf und die Arbeitnehmerin klagt hinterher über emfindliche Nackenschmerzen - sie ist für einen nicht unerheblichen Zeitraum in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Besteht in einem solchen Fall ein Schadensersatzanspruch in Form eines Schmerzensgeldes wegen unterlassener Aufklärung über die möglichen Nebenwirkungen? Das BAG hat jetzt entschieden, dass eine Aufklärungspflicht seitens des Arbeitgebers nicht besteht. Eine solche ergibt sich weder aus dem Arbeitsvertrag noch ist aufgrund der E-Mail ein entsprechender Behandlungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen worden (BAG, Urteil vom 21.12.2017, 8 AZR 853/16).